Unrechtmässig erhobene Zweitwohnungssteuer in Cuxhaven


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auch diese Seite ist noch in Arbeit, ich bitte "Unzulänglichkeiten" zu entschuldigen.

Ich habe im Jahr 2013 von der Stadt Cuxhaven einen Bescheid erhalten, wonach ich rückwirkend ab dem 1.1.2009 Zweitwohnungssteuer zu zahlen hätte. Und dies obwohl ich im Oktober 2009 einen Bescheid bekommen habe, das eine Zweitwohnungssteuerpflicht nicht gegeben sei.

Den Bescheid von 2009 können Sie durch klicken ansehen.

Der Bescheid von 2013 gehört zu der Sorte, die die Stadt Cuxhaven verschickt, gegen die man keinen Einspruch erheben kann (man glaubt es kaum).
Es bleibt nur der Weg der Klage, den ich dann gegangen bin.

Im Laufe des Verfahrens gab es eine Reihe von Schriftsätzen der Anwälte der Stadt Cuxhaven. Diese enthalten Passagen/Behauptungen, die meines Erachtens nach jenseits jeglichen Anstands liegen.
Wenn ich dafür notwendige Zeit finde, werde ich an dieser Stelle näher darauf eingehen.

Hier vorab einige besonders krasse Beispiele.

Es wurde versucht, den Bescheid von 2009 (als Anlage K4 der Klageschrift beigefügt) als belangloses Papier darzustellen:



In einem weiteren Schreiben wurde von den Anwälten versucht, die Bedeutung des Bescheides von 2009 dadurch herunter zu spielen, dass dieser keine Rechtsbehelfsbelehrung enthält.



Ich habe als Grund dafür, dass ich die Wohnung selbst nicht nutze, angegeben, dass ich in der Woche aus beruflichen Gründen keine Möglich dafür habe und Sonntags meinen schwerbehinderten Sohn betreue. Dies wurde von den Anwälten wie folgt kommentiert:



In erster Instanz vor dem Verwaltungsgericht Stade habe ich den Prozess verloren, womit ich nicht im Geringsten gerechnet habe.

Erst in der zweiten Instanz vor dem Obeverwaltungsgericht in Lüneburg habe ich schließlich Recht erhalten. Das Urteil finden Sie auf der Internetseite des Gerichtes.

Ich bitte alle Mietinteressenten um Verständnis, dass mir nach all diesem
die Freude an der Vermietung verloren gegangen ist.

Eine Empfehlung für Cuxhaven als Erholungsgebiet mag ich auch nicht mehr aussprechen.